5.3 Abs. 6 Ethik-Statut führte SSI in gleicher Eingabe weiter aus, dass die Meldung zur Untersuchung an die DK weiterzuleiten sei, wenn im Rahmen der Eingangsprüfung festgestellt werde, dass der gemeldete Verdacht Mitarbeitende oder die Organisation von SSI betreffe und die Gefahr bestehe, dass die Untersuchung durch Interessenskonflikte beeinträchtigt werden könnte. Diese beiden kumulativen Bedingungen seien erfüllt – so SSI –, letztere nicht zuletzt wegen des Ausstandsgesuchs gegen C.________ und D.________ vom 4. April 2024, bei denen es sich um den Leiter des Bereichs