_ wegen Verletzung von Art. 2.1.2 Ethik-Statut […] sowie Art. 2.3 Ethik-Statut […]" eingereicht habe. Unter Berufung auf Art. 5.3 Abs. 6 Ethik-Statut führte SSI in gleicher Eingabe weiter aus, dass die Meldung zur Untersuchung an die DK weiterzuleiten sei, wenn im Rahmen der Eingangsprüfung festgestellt werde, dass der gemeldete Verdacht Mitarbeitende oder die Organisation von SSI betreffe und die Gefahr bestehe, dass die Untersuchung durch Interessenskonflikte beeinträchtigt werden könnte.