63. Anstatt dem Schweizer Sportgericht (bzw. der ehemaligen DK) einen Fall zur Beurteilung zu überwiesen, hat SSI die "Meldung einer Verdachtslage gegen B.________, Mitarbeiterin Ethik-Verstösse SSI" bzw. das "Ersuchen um Durchführung eines Ethikverfahrens" im Kontext eines anderen Verfahrens in eine Stellungnahme miteinbezogen. So hat SSI in ihrer Eingabe vom 26. April 2024 an die DK darauf hingewiesen, dass "einleitend darüber informiert [wird], dass A.________ am 12. April 2024 bei Swiss Sport Integrity inkl. Antrags auf Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens eine Meldung gegen B.________ wegen Verletzung von Art.