Bei einem solchen Verhalten würde der Verdacht auf Verletzung der psychischen Integrität und unsportliches Verhalten gemäss Ethik-Statut bestehen. Ausserdem würden Mitarbeitende von SSI unter den Geltungsbereich des Ethik-Statuts fallen. SSI werde damit "um Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens gegen B.________ ersucht." 12 2. Die Funktion des Schweizer Sportgerichts als unabhängige Disziplinarstelle