In besagter Eingabe vom 26. April 2024 an die DK beantragte SSI unter anderem, dass die DK "[…] in analoger Anwendung des SSI-VerfReg selbst oder unter Delegation an Dritte die Meldung gegen B.________ vom 12. April 2024 an die Hand nehme, im Rahmen der Triage bei Bedarf die entsprechenden Akten von Swiss Sport lntegrity einfordere und die Triage vornehme, sowie dass sie im Anschluss an die Triage einen Nichteintretensentscheid fälle oder ein Untersuchungsverfahren eröffne." • SSI halte daran fest, "dass das Schweizer Sportgericht im Anschluss an die Triage einen Nichteintretensentscheid fälle."