• A.________ habe SSI mit Schreiben vom 12. April 2024 einen möglichen Ethikverstoss der fallführenden Mitarbeiterin von SSI, B.________, gemeldet. SSI habe diese Meldung mit Schreiben vom 26. April 2024 der DK weitergeleitet und es werde "integral auf die Ausführungen in Ziff. 3 des vorgenannten Schreibens verwiesen." In besagter Eingabe vom 26. April 2024 an die DK beantragte SSI unter anderem, dass die DK "[…] in analoger Anwendung des SSI-VerfReg selbst oder unter Delegation an Dritte die Meldung gegen B.______