10 • Die Frage der vorläufigen Massnahmen seien Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren: Es gehe nicht um die Frage der damaligen Anfechtung der Massnahmen, sondern darum, dass mangels fortbestehender Untersuchungskompetenz der SSI das Verfahren einzustellen sei und "damit die vorläufigen Massnahmen aufzuheben" seien. Der Ansicht von SSI könne nicht gefolgt werden, wonach vorläufige Massnahmen – mangels ursprünglicher Anfechtung – für einen unbegrenzten Zeitraum Geltung erlangen würden. 2. Anwendbare Rechtsgrundlagen