53. In ihrer schriftlichen Eingabe vom 27. September 2024 (inkl. allfälliger Verweise auf Eingaben an die DK) führte SSI zusammengefasst Folgendes aus: • SSI habe am 6. September 2023 vorläufige Massnahmen ergriffen und A.________ bis auf Widerruf von sämtlichen sportbezogenen Funktionen vorläufig suspendiert. Mit Verfügung vom 28. September 2023 habe SSI die am 6. September 2023 angeordnete vorläufige Massnahme bestätigt und A.________ während der Dauer des Untersuchungsverfahrens von sämtlichen sportbezogenen Funktionen suspendiert. Diese Verfügung, und damit die vorläufigen Massnahmen, seien nicht angefochten worden.