SSI zuständig. Die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts zur Beurteilung des Ausstandsgesuchs gegen C.________ und D.________ ist daher zu bejahen. Im Übrigen wurde die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts von keiner Partei bestritten. C. Vorläufige Massnahmen 52. Zwischen den Parteien ist basierend auf ihren Eingaben umstritten, ob die vorläufigen Massnahmen Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht bilden: 9 1. Positionen der Parteien