40. Am 6. November 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Eingaben bzw. E-Mails der Parteien vom 4. bzw. 6 November 2024. 41. Mit E-Mail vom 8. November 2024 bestätigte Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély den Erhalt der Verfahrensverfügung vom 9. Oktober 2024. 42. Mit Schreiben vom 8. November 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der E-Mails der Parteien vom 4., 6. und 8. November 2024. Mit gleichem Schreiben wurden die Parteien darüber informiert, dass das Gericht das Verfahren für spruchreif erachte und einen Zirkularentscheid fällen werde.