34. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2024 informierte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien darüber, dass das Gericht nach Prüfung des Fristerstreckungsgesuchs entschieden habe, dass die auf den 16. Oktober 2024 festgelegte Frist für beide Parteien einmalig bis zum 22. Oktober 2024 und die auf den 23. Oktober 2024 festgelegte Frist für beide Parteien einmalig bis zum 6. November 2024 verlängert werde. 35. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 reichte Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély eine Stellungnahme ein. 36. Am 22. Oktober 2024 reichte SSI die Akten betreffend die vorläufigen Massnahmen ein.