Mit gleicher Verfügung erliess der Direktor im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 23. Oktober 2024 zu unterzeichnen. Ausserdem wurde der Erhalt der Stellungnahmen der Parteien vom 17. bzw. 27. September 2024 bestätigt sowie erneut auf die Möglichkeit eines Zirkularentscheids im Sinne von Art. 20 VerfRegl hingewiesen, wobei SSI Frist gesetzt wurde, bis zum 23. Oktober 2024 dazu Stellung zu nehmen.