32. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 informierte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien unter anderem darüber, dass die vorsitzende Richterin und Referentin die Leitung des Verfahrens übernehme. Mit gleicher Verfügung erliess der Direktor im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 23. Oktober 2024 zu unterzeichnen.