6 3. Die Verfahrenskosten der vorliegenden Angelegenheit seien dem Antragssteller aufzuerlegen. 4. Die Verfahrenskosten der abgehandelten Angelegenheit ‘Aufsichtsbeschwerde’ gegen B.________ vom 13. Oktober 2023 seien unabhängig vom Ausgang der vorliegenden Angelegenheit dem Antragssteller aufzuerlegen. 5. Swiss Sport Integrity sei eine Entschädigung ihrer Parteikosten zulasten des Antragsstellers in der Höhe von CHF 1'000.00 zuzusprechen. Prozessual