Subeventualiter: Im Rahmen eines Entscheids über eine Vorfrage sei vom Schweizer Sportgericht darüber zu entscheiden, wie Swiss Sport Integrity ein unbefangenes Untersuchungsverfahren sicherzustellen habe. 2. Das Ausstandsgesuch des Antragsstellers gegen C.________, Leiter Ethikverstösse bei Swiss Sport Integrity, und , stellvertretender Leiter Ethikverstösse bei Swiss Sport Integrity, sei abzuweisen. 5 Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl).