30. Mit E-Mail vom 17. September 2024 reichte der Rechtsvertreter von A.________, Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély, eine Stellungnahme ein, worin er unter Hinweis auf frühere Eingaben mitteilte, dass aus Sicht von A.________ "die Ersuchen um umgehende Verfahrenseinstellung und Aufhebung der Sofortmassnahmen gemäss Eingabe vom 4. September 2024 sowie das Ersuchen um Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens gegen B.________ pendent" seien. Mit gleicher E-Mail vom 17. September 2024 informierte Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély ausserdem darüber, dass A.________ mit einem Zirkularentscheid einverstanden sei.