4 SSI eine Frist bis zum 30. April 2024 zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme. Schliesslich wies die DK mit gleicher Verfügung darauf hin, dass die Verfahrenskosten für das abgeschriebene Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 250 "später zusammen mit den Kosten für das Verfahren zur Beurteilung des Ausstandsgesuches verteilt" werden würden.