12. Mit Schreiben vom 7. November 2023 betreffend "Nichteinhaltung der vorläufigen Massnahmen" teilte SSI der damaligen Rechtsvertreterin, Rechtsanwältin Manuela B. Vock, unter anderem mit, dass SSI darüber informiert worden sei, dass A.________ als Wertungsrichter vom 16.-17. September 2023 im Einsatz gewesen sei und freitags Turnerinnen (teilweise auch minderjährige Turnerinnen) des Sportvereins X.________ trainieren würde. Dabei wies SSI darauf hin, dass diese Handlungen gegen die angeordneten vorläufigen Massnahmen verstossen würden, sofern A.____