11. Mit Schreiben vom 28. September 2023 verfügte SSI unter anderem, dass die am 6. September 2023 angeordneten vorläufigen Massnahmen aufrechterhalten würden und A.________ während der Dauer des Verfahrens von sämtlichen sportbezogenen Funktionen suspendiert sei. Dabei wies SSI darauf hin, dass der Entscheid bezüglich einer vorläufigen Massnahme gemäss Art. 5.9 Abs. 3 Ethik-Statut sowie Art. 11 Abs. 3 VerfRegl SSI bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports ("DK") begründet angefochten werden könne und die Frist dazu 14 Tage betrage. Mit gleichem Schreiben vom 28. September 2023 verfügte SSI ausserdem, dass B.___