{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-02", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-20_2024-12-02.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-20-Entscheid-vom-02-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "c7ad5b3cad00de67c748dcad4865fb8f"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:51", "Checksum": "56009f7e8872eac007b5bb0ad8ac95b8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 02.12.2024 SSG 2024/E/20\n\n 4\nSSI eine Frist bis zum 30. April 2024 zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme.\nSchliesslich wies die DK mit gleicher Verfügung darauf hin, dass die Verfahrenskosten für das\nabgeschriebene Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 250 \"später zusammen mit den\nKosten für das Verfahren zur Beurteilung des Ausstandsgesuches verteilt\" werden würden.\n\n26. Mit Schreiben vom 26. April 2024 reichte SSI bei der DK ein Schreiben betreffend \"Verfahren\nSSI, Nr. 117/2022, damit zusammenhängend 'Aufsichtsbeschwerde' gegen B.________\nsowie Gesuch um Ausstand gegen C.________ und D.________\" mit folgenden Anträgen\nein:\n\n\"Es wird erstens beantragt, dass die mit der Beschwerde gegen B.________\neinhergehenden Kosten in der Höhe von CHF 250 zum gegebenen Zeitpunkt\nunabhängig\nvom Ausgang der Angelegenheit A.________ aufzuerlegen seien.\n[…]\nEs wird zweitens beantragt, dass die Disziplinarkammer in analoger Anwendung des\nSSI-\nVerfReg selbst oder unter Delegation an Dritte die Meldung gegen B.________ vom\n12. April 2024 an die Hand nehme, im Rahmen der Triage bei Bedarf die\nentsprechenden\nAkten von Swiss Sport lntegrity einfordere und die Triage vornehme, sowie dass sie\nim\nAnschluss an die Triage einen Nichteintretensentscheid fälle oder ein\nUntersuchungsverfahren eröffne.\n[…]\nEs wird drittens beantragt, dass die Disziplinarkammer die Gesamtheit der\nAngelegenheit\n117/2022 selbst oder unter Delegation an Dritte in einem einzigen Verfahren bei sich\nvereinige, bei Bedarf die entsprechenden Akten von Swiss Sport lntegrity einfordere,\ndas\nUntersuchungsverfahren wieder aufnehme und dieses zum Abschluss bringe.\nEs wird drittens eventualiter beantragt, dass die Disziplinarkammer im Rahmen eines\nEntscheids über eine Vorfrage im angezeigten Detaillierungsgrad darüber\nentscheide, wie\nSwiss Sport lntegrity ein unbefangenes Untersuchungsverfahren sicherzustellen\nhabe.\"\n\n27. Am 4. September 2024 adressierte Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély ein Schreiben an die DK\nmit folgenden Anträgen (wobei das Schreiben zufolge Postumleitung am 9. September 2024\nbeim Schweizer Sportgericht einging):\n\n\"1. Das Verfahren der SSI, Nr. 117/2022, sei umgehend einzustellen.\n2. Die von der SSI im Verfahren Nr. 117Z/2022 gegenüber meinem Mandanten\nausgesprochenen Sofortmassnahmen seien umgehend aufzuheben.\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der SSI.\"\n\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\n28. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des\nSportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss\ngehen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.\n\n5\n29. Mit Eröffnungsschreiben vom 13. September 2024 teilte der Direktor der Stiftung Schweizer\nSportgericht den Parteien mit, dass das Verfahren Nr. 117/2022 zwischen A.________ und\nSSI, insbesondere die Aufsichtsbeschwerde gegen B.________ und der Ablehnungsantrag\ngegen C.________ und D.________ im Sinne der Verfügung der DK 16. April 2024, der\nStellungnahme von SSI vom 26. April 2024 und der Schreiben des Vertreters von A.________\nvom 6. und 9. August 2024 sowie vom 4. September 2024, mit sofortiger Wirkung von der\nStiftung Schweizer Sportgericht übernommen werde. Mit gleichem Schreiben informierte\nder Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien unter anderem darüber, dass\nsämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen seien.\nAusserdem wurde den Parteien die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie\ndie Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt. Darüber hinaus wurden die Parteien\nüber die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines\nBeistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert. Des Weiteren wurden\ndie Parteien darauf hingewiesen, dass sie bis zum 27. September 2024 das Recht haben\nwürden, Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen und dass das Urteil gemäss dem\nVerfRegl5 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website\ndes Schweizer Sportgerichts publiziert werden würde. Schliesslich wurden die Parteien\nunter Hinweis auf Art. 20 VerfRegl und die Möglichkeit eines Zirkularentscheids eingeladen,\nihre Zustimmung zu einem entsprechenden Verfahren bis zum 27. September 2024 an das\nSekretariat des Schweizer Sportgerichts zu richten.\n\n30. Mit E-Mail vom 17. September 2024 reichte der Rechtsvertreter von A.________,\nRechtsanwalt Dr. Cornel Borbély, eine Stellungnahme ein, worin er unter Hinweis auf frühere\nEingaben mitteilte, dass aus Sicht von A.________ \"die Ersuchen um umgehende\nVerfahrenseinstellung und Aufhebung der Sofortmassnahmen gemäss Eingabe vom\n4. September 2024 sowie das Ersuchen um Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens gegen\nB.________ pendent\" seien. Mit gleicher E-Mail vom 17. September 2024 informierte\nRechtsanwalt Dr. Cornel Borbély ausserdem darüber, dass A.________ mit einem\nZirkularentscheid einverstanden sei.\n\n"}