{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-02", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-20_2024-12-02.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-20-Entscheid-vom-02-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "c7ad5b3cad00de67c748dcad4865fb8f"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 02.12.2024 SSG 2024/E/20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:51", "Checksum": "56009f7e8872eac007b5bb0ad8ac95b8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 02.12.2024 SSG 2024/E/20\n\n12. Mit Schreiben vom 7. November 2023 betreffend \"Nichteinhaltung der vorläufigen\nMassnahmen\" teilte SSI der damaligen Rechtsvertreterin, Rechtsanwältin Manuela B. Vock,\nunter anderem mit, dass SSI darüber informiert worden sei, dass A.________ als\nWertungsrichter vom 16.-17. September 2023 im Einsatz gewesen sei und freitags\nTurnerinnen (teilweise auch minderjährige Turnerinnen) des Sportvereins X.________\ntrainieren würde. Dabei wies SSI darauf hin, dass diese Handlungen gegen die angeordneten\nvorläufigen Massnahmen verstossen würden, sofern A.________ eine ihm untersagte\nTätigkeit ausübe und dass die Handlungen seine Mitwirkungspflicht im Rahmen des\nlaufenden Verfahrens gemäss Art. 4.4 Ethik-Statut verletzen würden. Mit gleichem\nSchreiben forderte SSI A.________ schliesslich auf, \"jegliche mit Sport verbundenen und ihm\nuntersagten Funktionen per sofort einzustellen\" und wies darauf hin, dass eine\nSanktionierung gemäss Art. 5.12 (Verweigerung der Zusammenarbeit) i.V.m. Art. 6 Ethik-\nStatut erfolgen werde, falls A.________ weiterhin gegen die vorläufigen Massnahmen\nverstosse.\n\n13. Am 9. Januar 2024 sistierte SSI das Untersuchungsverfahren und hielt die Sistierung am\n20. Februar 2024 aufrecht.\n\n14. Mit Schreiben vom 28. März 2024 (unterzeichnet von C.________ und D.________)\ninformierte SSI die (neue) Rechtsvertretung von A.________, Rechtsanwalt Dr. Cornel\nBorbély, über die \"Nichteinhaltung der vorläufigen Massnahmen\". Mit gleichem Schreiben\nvom 28. März 2024 forderte SSI A.________ unter anderem auf, \"jegliche mit Sport\nverbundenen und ihm untersagten Funktionen und Tätigkeiten per sofort einzustellen\".\n\n15. Mit Schreiben vom 12. April 2024 betreffend \"Meldung einer Verdachtslage gegen\nB.________, Mitarbeiterin Ethik-Verstösse SSI / Ersuchen um Durchführung eines\nEthikverfahrens Verfahren-Nr. 117/2022 betr. A.________\" reichte die Rechtsvertretung von\nA.________, Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély, eine \"Verdachtsmeldung gegen B.________\"\nbei SSI ein und ersuchte unter anderem um die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens\ngegen B.________.\n\n16. Am 6. August 2024 ersuchte Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély die SSI unter Hinweis auf die\nEingabe von SSI vom 26. April 2024 an die DK um Mitteilung, wer für das \"Verfahren SSI\n117/2022\" zuständig sei.\n\n3\n17. Mit E-Mail vom 7. August 2024 antwortete SSI auf das Schreiben vom 6. August 2024 von\nRechtsanwalt Dr. Cornel Borbély, dass SSI mit Schreiben vom 26. April 2024 im Rahmen des\nvor der DK hängigen Verfahrens zur sog. \"Aufsichtsbeschwerde\" gegen B.________ sowie\nzum Gesuch um Ausstand gegen C.________ und D.________ Stellung genommen und\nAnträge gestellt habe; seither habe auch SSI nichts mehr von der DK gehört und damit bleibe\ndas Verfahren aufseiten von SSI konsequenterweise sistiert, bis die DK über die Anträge\nentschieden habe. Ausserdem wies SSI darauf hin, dass sie das Schreiben vom 6. August\n2024 an die DK weiterleite.\n\n18. Mit Schreiben vom 9. August 2024 wandte sich Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély erneut an\nSSI und ersuchte um umgehende Einstellung des Verfahrens und Aufhebung der\nausgesprochenen Sofortmassnahmen. Dabei wies er unter anderem darauf hin, dass SSI\ngesamthaft in den Ausstand getreten sei und damit jegliche Kompetenz zur\nVerfahrensführung verloren habe.\n\nB. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n\n19. Am 13. Oktober 2023 (Eingang am 21. Oktober 2023) reichte die damalige Rechtsvertreterin\nvon A.________, Rechtsanwältin Manuela B. Vock, bei der DK eine \"Aufsichtsbeschwerde\ngegen B.________, SSI\" ein.\n\n20. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 nahm und gab die DK Kenntnis der\n\"Aufsichtsbeschwerde\" und forderte SSI unter anderem auf, der DK bis zum 10. November\n2023 mitzuteilen, wann aus ihrer Sicht im Verfahren 117/2022 die Frist gemäss Art. 8 Abs. 3\nVerfRegl SSI zu laufen begonnen habe.\n\n21. Am 10. November 2023 reichte SSI eine \"Stellungnahme zur Verfügung vom 27. Oktober\n2023\" ein.\n\n22. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 nahm und gab die DK Kenntnis vom fristgerechten\nEingang der Stellungnahme von SSI vom 10. November 2023 und forderte A.________ unter\nanderem auf, bis am 20. Dezember 2023 zu der von SSI gemachten Eingabe Stellung zu\nnehmen.\n\n23. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 setzte die (neue) Rechtsvertretung von A.________,\nRechtsanwalt Dr. Cornel Borbély, die DK über die Mandatierung in Kenntnis und zog die\nBeschwerde zurück.\n\n24. Mit Schreiben vom 4. April 2024 reichte die Rechtsvertretung von A.________, Rechtsanwalt\nDr. Cornel Borbély, ein Gesuch um Ausstand gegen C.________ und D.________ betreffend\ndas \"Verfahren der Swiss Sport Integrity, Nr. 117/2022\" mit folgenden Anträgen ein:\n\n\"1. C.________, Leiter Ethikverstösse SSI, und D.________, stv. Leiter Ethikverstösse SSI,\nhaben im Verfahren der SSI, Nr. 117/2022, infolge Befangenheit umgehend in den\nAusstand zu treten.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des SSI.\"\n\n25. Mit Verfügung vom 16. April 2024 nahm und gab die DK unter anderem Kenntnis vom\nSchreiben vom 19. Dezember 2023 von Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély und dem Rückzug\nder Beschwerde und schrieb gestützt darauf die \"entsprechende Angelegenheit hiermit ab\".\nMit gleicher Verfügung nahm und gab die DK ausserdem Kenntnis vom Gesuch von\nA.________ vom 4. April 2024 um Ausstand gegen C.________ und D.________ und setzte\n\n"}