3. B._____ wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 2 des Ethik-Statuts vom 1. Januar 2022 verurteilt, innert Jahresfrist ab Entscheidsverkündung auf eigene Kosten bei einer unabhängigen und anerkannten Fachperson, welche vorgängig von SSI zu genehmigen ist, ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens zwölf Stunden à 45 Minuten zu absolvieren. 4. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 2'000.00 festgesetzt und B._____ auferlegt. 5. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum des Entscheids: 14. März 2025 Datum der Berichtigung: 24. März 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT