2. B._____ wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. b des Ethik-Statuts vom 1. Januar 2022 für die Dauer von zwei Jahren ab dem 1. Mai 2023, minderjährige weibliche Turnerinnen im organisierten Sport zu trainieren. 3. B._____ wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 2 des Ethik-Statuts vom 1. Januar 2022 verurteilt, innert Jahresfrist ab Entscheidsverkündung auf eigene Kosten bei einer unabhängigen und anerkannten Fachperson, welche vorgängig von SSI zu genehmigen ist, ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens zwölf Stunden à 45 Minuten zu absolvieren. 4. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 2'000.00 festgesetzt und B._____ auferlegt.