1. Höhe der Verfahrenskosten 111. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid über die Kosten des Verfahrens. 112. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls – es handelt sich hier im Vergleich mit weiteren Ethikfällen (auch unter dem Aspekt des Verfahrensaufwands) um einen Fall mittlerer Komplexität – werden die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 2'000 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten