SpoFöV i.V.m die Änderungen der Sportförderungsverordnung: Erläuterungen des Bundesamtes für Sport BASPO vom Januar 2023, S. 18), die in den Reglementen der Dachorganisation vorgesehen sind. 106. Mangels hinreichender Rechtsgrundlage ist das entsprechende Rechtsbegehren von SSI im vorliegenden Fall abzuweisen. 3. Öffentlichkeit und Eröffnung 107. SSI ersucht um Anweisung des Gerichts, SSI habe die Öffentlichkeit über den Entscheid des Schweizer Sportgerichts zu informieren, unter namentlicher Nennung von B._____.