97. Vor dem geschilderten Hintergrund erschiene die Verhängung der von SSI geforderten lebenslangen Sperre insgesamt unverhältnismässig, ebenso die eventualiter von SSI geforderte sechsjährige Sperre. Tat- und schuldangemessen erscheint eine Sperre von zwei Jahren, die sich allerdings ausschliesslich auf das Training von minderjährigen weiblichen Turnerinnen im organisierten Sport zu beziehen hat.