Gleichzeitig bedauert es das Gericht, dass der Reflexionsprozess bei der angeschuldigten Person offenkundig erst im Verlaufe des Verfahrens vor Sportgericht einsetzte; in den Kontakten mit SSI vermochte die angeschuldigte Person nämlich zunächst kaum ein Fehlverhalten zu erkennen, und erst in der Verhandlung vom 15. Januar 2025 äusserte sie erstmals aufrichtiges Bedauern sowie Gedanken dazu, wie sie mit der Thematik der sozialen Medien zukünftig umzugehen bedenke.