88. In Bezug auf H._____ kann bezüglich der Aspekte der fehlenden Einwilligung und des sexuellen Charakters der übermittelten Bilder im Wesentlichen auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (insbesondere Ziff. 81-83). 89. Mit Blick auf die Schwere des Ethikverstosses ist jedoch immerhin festzuhalten, dass die Nachrichten, die H._____ erhielt, offenbar keinen individualisierten Charakter aufwiesen, sondern über einen grösseren Verteiler verschickt wurden. Dies mindert die Schwere des Ethikverstosses erheblich; es ist von einem leichten Verstoss auszugehen. VII. Konsequenzen und Massnahmen A. Grundsätzliches