83. Wie RA Stadler für SSI im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2025 sodann überzeugend darlegte, ist – entgegen den Ausführungen des Rechtsvertreters der angeschuldigten Person – der sexuelle Bezug der Bilder eindeutig. Dieser ergibt sich nicht nur daraus, dass die angeschuldigte Person ihren nackten Oberkörper auf den Fotos inszenierte, sondern wird durch die damit verbundenen Kommentare bekräftigt.