__ (vgl. Antrag des Rechtsvertreters der angeschuldigten Person gemäss Stellungnahme vom 30. Dezember 2024) und F._____ (vgl. erstes Plädoyer des Rechtsvertreters der angeschuldigten Person im Rahmen der Hauptverhandlung vom 15. Januar 2025), zumal die entsprechenden Befragungen ohnehin dem Nachweis von Tatsachen dienen sollen, von denen auch das Sportgericht ausgeht.