64 hiervor). Die an H._____ verschickten Bilder dürften zudem nicht individualisiert gewesen, sondern über einen grösseren Verteiler geschickt worden sein (vgl. Untersuchungsberichts-Beilage 45, Fragen 35 und 37). 71. Im Übrigen handelt es sich bei der Frage des sexuellen Bezugs um eine Rechtsfrage; sie ist nachfolgend unter dem Titel des Verstosses gegen Ziff. 2.1.4 Ethik-Statut näher zu prüfen (vgl. Ziff. 76 ff. hiernach). 3. Zwischenfazit und Abhandlung der verbleibenden Beweisanträge der angeschuldigten Person