69. Das Gericht hält es für erstellt, dass die angeschuldigte Person (damals 33-jährig) H._____ (damals 14-jährig) zwischen Anfang Februar und Ende April 2023 mehrere Fotos mit freiem Oberkörper geschickt hat, in einem Fall von seinem Bett aus, versehen mit einem Zwinker- Emoji. 70. An dieser Würdigung vermag im Übrigen auch nichts zu ändern, dass D._____, Leiterin im STV Z._____, im Rahmen ihres Telefonats mit SSI vom 1. Mai 2023 ausführte, H._____ habe von der angeschuldigten Person Fotos erhalten, aber nicht mit sexuellen Anspielungen (vgl.