__ – durch einen Whatsapp-Chatauszug (vgl. Untersuchungsberichts-Beilage 37, Beilage 1) dokumentiert – nach ihrem Snapchat-Namen gefragte haben sollte, wenn er ihr in der Folge nicht auch Bilder zukommen lassen wollte. Dass die Bilder sich nicht dokumentieren liessen, hat H._____ überzeugend damit erklärt, dass bei Snapchat jeder Screenshot eines Bilds dem Absender zur Kenntnis gebracht wird.