58. Ins Gewicht fällt schliesslich – und darauf ging SSI weder im Untersuchungsbericht noch in der mündlichen Verhandlung substanziiert ein –, dass die Videobilder, die vom Trainingswochenende des STV Z._____ und insbesondere von den Trainings vom 2. April 2023 existieren (vgl. Untersuchungsberichts-Beilagen 44.1 und 44.2), ohne dass die angeschuldigte Person auf ihre Erstellung einen Einfluss gehabt hätte, die Vorbringen H._____s nicht stützen: Gemäss den überzeugenden Darlegungen des Rechtsvertreters der angeschuldigten Person im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2025