11 am Reck gar auf eine weitere Übung mit Hilfestellung der angeschuldigten Person einliess; ebenso wenig passt ins Bild der zwei behaupteten Übergriffe, dass H._____ auf die an das Trainingswochenende anschliessende Kontaktaufnahme der angeschuldigten Person via Whatsapp reagierte und letzterem gar ihren Snapchat-Namen bekanntgab (a.a.O., Frage 18). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass sich H._____ "nichts schlechtes gedacht” habe, als B.____