"Mangels Augenzeugen kann ein solches Ereignis nur durch die Aussagen des Opfers bewiesen werden. In diesem Fall erklärte H._____, dass die erste Berührung stattgefunden habe, während sie am Barren stand. Sie machte keine Übung, die es hätte rechtfertigen können, dass er sie berührte oder hielt, sondern bereitete sich vor. Sie erklärte, B._____ habe sich zwischen die beiden Barren gestellt, was keinen Sinn ergibt, da man sich zum Helfen an der Seite des Barrens positionieren muss. Sie erklärte, dass B._____, als er sie zwischen den Beinen berührte, zwischen ihr und den anderen Turnerinnen in der Halle stand, so dass sie nichts sehen konnten.