2.1 Übergriff im Rahmen des Trainingsweekends vom 1./2. April 2023 53. SSI stützt den Vorwurf, dass die angeschuldigte Person H._____ im Rahmen des Trainingswochenendes vom 1./2. April 2023 zweimal zwischen den Beinen berührt habe, im Wesentlichen auf die Aussagen H._____s. Die Meldestelle führt – unter inhaltlicher Bezugnahme auf die Befragungen, die sie mit H._____ (vgl. Ziff. 16-17 hiervor) und der angeschuldigten Person (vgl. Ziff. 20 hiervor) durchgeführt hat – im Einzelnen das Folgende aus (Untersuchungsbericht, Rz. 67):