84 f. 7 Vgl. BGer 5A_21/2011 vom 10. Februar 2012, E. 5.4.3. 10 dass es mit Blick auf eine allfällige gegenseitige Beeinflussung nicht ideal erscheint, wenn SSI vor den Opferbefragungen ein Vorgespräch unter Beteiligung mehrerer Opfer durchführt, fällt dies vorliegend nicht erheblich ins Gewicht: Weder kommt den Aussagen im Vorgespräch massgebliche Beweisbedeutung zu, noch ist eine Beeinflussung der späteren Aussagen erkennbar. Im Weiteren kommt das Gericht zu folgenden Erkenntnissen: