52. Nach Würdigung aller Elemente des vorliegenden Falls kommt das Gericht zum Schluss, dass sich die von SSI im Untersuchungsbericht skizzierten Vorwürfe gegen B._____ bei Anwendung des oben skizzierten Beweismasses (vgl. Ziff. 50 f. hiervor) nur teilweise bestätigen lassen. Dabei kann auf sämtliche Befragungsprotokolle ohne Weiteres abgestellt werden. Auch wenn dem Rechtsvertreter der angeschuldigten Person beizupflichten ist,