44. B._____ wurde (u.a.) vom STV Z._____ beauftragt, als Trainer tätig zu sein. Zudem war er als Trainer bei verschiedenen vom STV organisierten Lagern tätig. Das hier interessierende Verhalten von B._____ steht in direktem Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Folglich untersteht B._____ für die hier zu beurteilenden Sachverhalte, die sich nach dem 1. Januar 2022 zugetragen haben, dem Ethik-Statut. 45. Folglich untersteht die angeschuldigte Person dem Ethik-Statut in zeitlicher, persönlicher, sachlicher und räumlicher Hinsicht, was denn auch von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. B. Anwendbares Verfahrensrecht