40. Vorliegend steht ein Fall zur Debatte, welcher dem Sportgericht von SSI (als Meldestelle) im Zusammenhang mit potenziellen Verstössen gegen das Ethik-Statut unterbreitet worden ist. Die Zuständigkeit des Sportgerichts ist damit vorliegend zu bejahen. 8 V. Anwendbares Recht A. Anwendbares materielles Recht