32. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 lud das Gericht die Parteien auf den 15. Januar 2025, 08.45 Uhr, zur Hauptverhandlung vor, und informierte darüber, dass diese in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Ferner orientierte es über den in Aussicht genommenen Ablauf der Hauptverhandlung.