In derselben Verfügung teilte das Sportgericht mit, dass es die Untersuchung als vollständig erachte. Es setzte den Parteien eine Frist bis zum 30. Dezember 2024 an, um kurz begründete Ergänzungsbegehren zu stellen. 31. Am 16. Dezember 2024 übermittelte SSI dem Sportgericht entsprechend dessen Anordnung vom 12. Dezember 2024 (vgl. Ziff. 30 hiervor) das Schreiben vom 2. Mai 2023, mit welchem SSI unter anderem Bettina Aebi, STV, über die gegen B._____ verhängten vorsorglichen Massnahmen orientierte.