Prozessual ersuchte er insbesondere um ungeschwärzte Einsicht in die Beilagen 33-36 des Untersuchungsberichts, Einsicht in den Gruppenchat sowie die Stellungnahme gemäss Beilage 108 des Untersuchungsverfahrens, Edition des in Untersuchungsberichts-Beilage 15 erwähnten Schreibens an den STV sowie Edition sämtlicher Beilagen des Untersuchungsverfahrens. Ferner teilte er mit, auf die mündliche Verhandlung nicht zu verzichten.