6 6. B._____ sei für die entstandenen Kosten (Fahrkosten, Erwerbsausfall, Kosten für Klinikaufenthalt, Anwaltskosten) angemessen zu entschädigen (Parteientschädigung). 7. Es sei B._____ für die erlittene Unbill eine Genugtuung von Fr. 5'000.-- zu bezahlen."