28. B._____ reichte am 2. Oktober 2024 eine Stellungnahme ein, wobei er in der Sache folgende Anträge stellte: "1. Das Verfahren gegen B._____ sei nicht zu eröffnen. 2. Eventualiter sei festzustellen, dass B._____ nicht gegen Art. 2.1.4 Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic verstossen hat und folglich freizusprechen ist. 3. Die vorsorgliche Sperrung von B._____ sei unverzüglich aufzuheben. 4. Die Öffentlichkeit sei über den Entscheid in dieser Sache nicht zu informieren und auf eine namentliche Nennung von B._____ sei zu verzichten. 5. Die Kosten des Verfahrens seien Swiss Sport Integrity aufzuerlegen.