VerfRegl]) wurde eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung in vorliegendem Verfahren zu beantragen (Art. 5 Abs. 4 VerfRegl). Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 8. Oktober 2024 in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung nehmen und Anträge stellen könnten, und dass für das Gericht – mit dem Einverständnis aller Parteien – gegebenenfalls die Möglichkeit bestehe, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten und einen Zirkularentscheid zu fällen (Art. 20 VerfRegl).