25. Mit Eröffnungsschreiben vom 17. September 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Beteiligten über den Eingang des Untersuchungsberichts von SSI beim Schweizer Sportgericht. Mit gleichem Schreiben wurde den Beteiligten die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammerbesetzung (Art. 1 Abs. 1 des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht [VerfRegl]) sowie die Verfahrenssprache (Art. 2 VerfRegl) mitgeteilt. H._____, I._____ und A._____ (als Personen, welche einen Ethikverstoss geltend machen [Art. 4 Abs. 3 lit.