5 man sich minderjährigen Frauen gegenüber angemessen verhält, bevor er eine Aktivität im Zusammenhang mit Turnerinnen wieder aufnimmt. 5. B._____ sei zu einer Geldbusse von CHF 500.00 zu verurteilen. 6. Die Stiftung Swiss Sport Integrity sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid des Schweizer Sportgerichts zu informieren, unter namentlicher Nennung von B._____. 7. Ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens vor der Stiftung Swiss Sport Integrity im Betrag von CHF 5'000.00 sei B._____ zu überbürden.