Es sei im Weiteren "gut möglich", dass er auch H._____ über Snapchat Bilder geschickt habe; er könne jedoch nicht mehr sagen, was für Bilder das gewesen seien. Dagegen bestritt B._____, dass er H._____ am Trainingswochenende vom 1./2. April 2023 am Barren zwischen den Beinen bzw. am Reck am Gesäss berührt habe; er höre von diesem Vorwurf zum ersten Mal. 21. Mit Schreiben vom 6. November 2023 gewährte SSI B._____ über seinen Rechtsvertreter Einsicht in die (teilweise geschwärzten) Akten und gewährte ihm bis 21. November 2023 die Möglichkeit, begründete Anträge zu stellen und/oder sich zur Untersuchungsangelegenheit zu äussern.